Wir beantragten 2011 einen Parkausweis.
Im Merkblatt zum Antrag dazu stand unter anderem:
„das Personen berechtig wären die „NICHT ohne Fremd- oder Eigengefährdung von A nach B kommen.“
Abgelehnt wurde dann mit der Begründung:
„DAS mein Mann nicht ohne Fremd- oder Eigengefährdung von A nach B kommt“
😳😶 Finde den Fehler?
Weitere Begründung sinngemäß Zusammengefasst:
„Diese Parkerleichterung wäre außerdem weniger für meinen Mann, eher für mich. Dadurch hätte ich weniger Aufwand meinen Mann von A nach B zu bringen und dies sei nicht im Sinne der Parkberechtigung.“
HAALLOOOO geht´s noch?
Wir legten natürlich Wiederspruch ein.
Ergebnis: uns wurde ein Parkausweis genehmigt, der allerdings nur bei uns in Bayern gültig wäre. OK, „besser als nix“ gedacht und ab zur Gemeinde um den Ausstellen zu lassen.
Der Behindertenbeauftragte dort guckte kurz auf das Schreiben: „Ah, ein Parkausweis! Welchen wollt ihr den? Den Bayrischen oder Europäischen?“
Manchmal könnte es so einfach laufen…